§53 Fahrl § 7 BKrFQV

Informationen

Fortbildung für Fahrlehrer und BKF-Weiterbilder

nach § 53 FahrlG und § 7 BKrFQV

Ausbildung

3 Tage

8 Stunden à 60 Minuten zzgl. Pausen

jeweils von 08:00Uhr - 17:15Uhr

Die DVPI Frankfurt und Hamburg bieten auch dieses Jahr Fortbildungen an, welche den Fahrlehrern ermöglichen, ihre Pflichtfortbildung nach § 53 FahrlG und nach §7 BKrFQV zu verbinden. Die Fortbildung dauert täglich 8 Zeitstunden. Unterricht ist immer von 8:00 Uhr bis 17:15 Uhr.

Folgende Themen erwarten Sie je nach Standort und Verfügbarkeit von Dozenten:




Termine & Buchung

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